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   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2015 - L 2 R 150/15   

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https://dejure.org/2015,103206
LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2015 - L 2 R 150/15 (https://dejure.org/2015,103206)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.11.2015 - L 2 R 150/15 (https://dejure.org/2015,103206)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. November 2015 - L 2 R 150/15 (https://dejure.org/2015,103206)
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  • BSG, 06.11.2008 - B 1 KR 28/07 R

    Krankenversicherung - hauptberuflich selbständig Erwerbstätiger - Höhe des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2015 - L 2 R 150/15
    Wenn in der BSG-Rechtsprechung beispielsweise geklärt ist, dass eine steuerrechtlich berücksichtigungsfähige Ansparrücklage nach § 7g EStG auch sozialrechtlich als Minderung des Arbeitseinkommens zu berücksichtigen ist (BSG, Urteil vom 6. November 2008 - B 1 KR 28/07 R -, SozR 4-2500 § 47 Nr. 10), dann ist umgekehrt gleichermaßen eine steuerrechtlich gewinnsteigernd zu berücksichtigende Entnahme auch sozialrechtlich als Arbeitskommen in Ansatz zu bringen.
  • BSG, 09.10.2012 - B 5 R 8/12 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Einkommensanrechnung - Selbstständigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2015 - L 2 R 150/15
    Damit ergibt sich umgekehrt, dass weder die Anwendung von Rechtsnormen noch die Subsumtion unter einzelne Rechtsbegriffe auf den Antragsteller überwälzt werden dürfen (vgl. zum Vorstehenden: BSG, Urteil vom 9. Oktober 2012 - B 5 R 8/12 R -, BSGE 112, 74 mwN).
  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 38/05 R

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen aus selbstständiger Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2015 - L 2 R 150/15
    Ansparrücklagen sollen dem Selbstständigen ermöglichen, eine Rücklage für künftige Investitionen zu bilden (vgl. dazu und zum Folgenden: BSG, Urteil vom 5. September 2006 - B 7a AL 38/05 R).
  • BSG, 22.09.1999 - B 5 RJ 54/98 R

    Feststellung des anrechenbaren Arbeitseinkommens aus selbständiger Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2015 - L 2 R 150/15
    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung des BSG auch im Grundsatz geklärt, dass § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB IV es ausschließt, dass der Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit für die Zwecke der Sozialversicherung anders ermittelt wird als im Einkommensteuerrecht (BSG, Urteil vom 22. September 1999 - B 5 RJ 54/98 R -, BSGE 84, 277).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2007 - L 2 KN 12/07

    Teilrückforderung einer gewährten Witwenrente bei selbstständiger Tätigkeit;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2015 - L 2 R 150/15
    Im Fall der fehlenden Investition muss eine gewinnerhöhende Auflösung der Ansparrücklage spätestens am Ende des zweiten auf die Bildung der Rücklage folgenden Wirtschaftsjahres erfolgen (vgl. Urteil des Senats vom 30. Mai 2007 - L 2 KN 12/07 -, Rn. 20, juris).
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